3.3.2. Bei der systematischen Betrachtung wird der Sinn der Rechtsnorm bestimmt durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch den systematischen und logischen Zusammenhang, in dem sie sich in einem Gesetz präsentiert. Massgebliches Element ist damit zum einen der systematische Aufbau eines Gesetzes. Dabei ist auch die Systematik der Titel und der Sachüberschriften oder der Randtitel von Bedeutung. Zum anderen ist das Verhältnis einer Norm zu Vorschriften in einem anderen Erlass zu berücksichtigen (vgl. ULRICH HÄFELIN/WALTER HALLER/HELEN KELLER, a.a.O., Rz. 97 f.).