bei sind die Formulierungen einer Gesetzesnorm in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch gleichwertig (ULRICH HÄFELIN/WALTER HALLER/HELEN KELLER, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 8. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2012, Rz. 91 ff.). (…) Sowohl der französische als auch der italienische Wortlaut der vorliegend auszulegenden Formulierung ("à l’occasion de manifestations sportives" bzw. "in prossimità di una manifestazione sportive") lässt sich als "bei Gelegenheit von Sportveranstaltungen" bzw. "aus Anlass von Sportveranstaltungen" übersetzen.