Das SEM informierte das MIKA am 23. Mai 2023 darüber, dass die somalischen Behörden eine sehr limitierte Wiederaufnahme des zwangsweisen Vollzugs in Aussicht gestellt hätten, wobei nicht klar sei, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang dies sein werde (MI-act. 386). Ferner hat das SEM das MIKA mit Schreiben vom 8. Juni 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich der Gesuchsgegner für die Ersatzreisepapierbeschaffung mit der Vertretung von Somalia in Genf telefonisch in Verbindung setzen und seine Freiwilligkeit der Ausreise bestätigen müsse. Erst dann werde ein Ersatzreisedokument ausgestellt (MI-act. 426 f.).