Gemäss Auskunft des MIKA wird das SEM ein Laissez-passer ausstellen können (Protokoll S. 4, act. 44). Die genaue Flugroute sei noch nicht bekannt, was mit der Buchung einer begleiteten Rückführung und der Rückreiseplanung der Begleitpersonen zusammenhänge (Protokoll S. 4, act. 44). Die Fluganmeldung wurde am 11. Dezember 2023 bereits vorgenommen (act. 39). Es sind keine Anzeichen vorhanden, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden.