C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 44). Der Gesuchsgegner liess mit schriftlicher Eingabe seiner Rechtsvertreterin (act. 32 ff., Eingang beim Verwaltungsgericht am 13. Dezember 2023) folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 44): 1. Mein Klient sei umgehend aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualantrag: Haftentlassung und Anordnung einer Meldepflicht und Eingrenzung auf das Kantonsgebiet Aargau.