2. Die Haft begann am 11. Dezember 2023, 11.00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate, bis zum 10. März 2024, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer -5- Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. 4. Die zuletzt bis am 28. Dezember 2023 bestätigte Durchsetzungshaft wird hiermit beendet.