Das SEM teilte dem MIKA am 28. Juni 2022 mit, dass eine begleitete Rückführung des Gesuchsgegners nach Somalia aufgrund der Präsidentschaftswahlen frühestens im Oktober 2022 vollzogen werden könne (MI-act. 359 f.). Mit Verfügung vom 14. Juli 2022 stimmte das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau einer bedingten Entlassung des Gesuchsgegners aus dem Strafvollzug unter der Bedingung zu, dass dieser die Schweiz unverzüglich und kontrolliert verlässt (MI-act. 365 ff.). Mit Aktennotiz vom 20. Juli 2022 hielt das MIKA fest, dass aktuell zwar -3-