7.3.4. Der Spielraum, der den Kantonen bei der Umsetzung von Art. 5 Abs. 1 RPG zur Verfügung steht, ist willkürfrei zu handhaben (Art. 9 BV). Willkür in der Rechtsetzung liegt vor, wenn der Erlass sich nicht auf ernsthafte sachliche Gründe stützen lässt oder sinn- und zwecklos ist (BGE 147 I 225, Erw. 4.6; Urteil des Bundesgerichts 1C_132/2015 vom 16. August 2017, Erw. 3.4 = Die Praxis [Pra] 107 [2018] Nr. 103).