Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Landesindex der Konsumentenpreise oder ein anderer Konsumentenpreisindex, welcher die Teuerung der Konsumgüter messe, geeigneter wäre als der Zürcher Index der Wohnbaupreise. Denkbar – wenngleich für die Grundeigentümer wohl nachteiliger – wäre auch die Anbindung an einen Baulandpreisindex. Zwischen den Jahren 2002 und 2022 hätten sich die Bodenpreise mehr als verdoppelt und ein Ende dieser Entwicklung sei nicht absehbar. Ein Verstoss gegen übergeordnetes Recht - 14 - (Art. 9 und 26 BV sowie Art. 5 RPG) oder eine Verletzung des Legalitätsprinzips sei nicht erkennbar.