In mehreren Kantonen, unter anderem Graubünden und Tessin, sei eine Indexierung vorgesehen; jedenfalls erweise sich eine solche nicht als bundesrechtswidrig. Der Zürcher Index der Wohnbaupreise zeige im Vergleich mit dem Landesindex der Konsumentenpreise für die letzten 20 Jahre keine erheblichen Unterschiede (mit Ausnahme der Corona-Pandemie und des Beginns des Ukrainekriegs). Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Landesindex der Konsumentenpreise oder ein anderer Konsumentenpreisindex, welcher die Teuerung der Konsumgüter messe, geeigneter wäre als der Zürcher Index der Wohnbaupreise.