6.4. 6.4.1. Gemäss § 4 Abs. 1 MwAR beträgt die Abgabe 25 % des Fr. 30'000.00 übersteigenden planungsbedingten Vorteils. Dieser Freibetrag erscheint nach Massgabe von Art. 5 Abs. 1quinquies RPG ohne Weiteres bundesrechtskonform, zumal dieser Betrag auch in der parlamentarischen Beratung als angemessen erachtet wurde (POLTIER, a.a.O., N. 67 zu Art. 5 RPG).