MARKUS KERN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2022, Rz. 563 ff.). Die Anhaltspunkte aus dem Gesetzgebungsverfahren, die darauf hinweisen, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Erlass der revidierten Art. 5 Abs. 1 und 1bis RPG die aufzeigte bundesgerichtliche Rechtsprechung übersteuern will, müssen somit unberücksichtigt bleiben (vgl. Amtliches Bulletin des Ständerats, Sommersession 2022, 7. Sitzung vom 9. Juni 2022, 18.077, S. 6 [Gesuchsbeilage 9]; Espace Suisse, 10 Jahre RPG 1, Ausgewählte Urteile des Bundesgerichts, S. 44). Es kann nur – aber immerhin – festgehalten werden, dass sich in Bezug auf die vorliegend rele- - 11 -