5.4. Die von der Bundesversammlung beschlossene Revision des RPG vom 29. September 2023 (Bundesblatt [BBl] 2023 2488 [Gesuchsbeilage 8]) ist noch nicht in Kraft getreten. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 2025 geplant (vgl. Schreiben des Departements Bau, Verkehr und Umwelt [BVU], Abteilung Raumentwicklung, vom 11. Dezember 2023 [Gesuchsbeilage 10]). Damit können die revidierten Art. 5 Abs. 1 und 1bis RPG im vorliegenden Normenkontrollverfahren nicht herangezogen werden, um zu beurteilen, ob § 3 Abs. 1 MwAR mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist.