2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten des Gesuchstellers. 3. Der Gesuchsteller hielt in der Replik vom 4. Juli 2024 an seinen Anträgen fest. 4. In der Duplik vom 23. August 2024 hielt die Gesuchsgegnerin ebenfalls an ihren Begehren fest. 5. Der Gesuchsteller nahm in der Eingabe vom 16. Oktober 2024 abschliessend Stellung. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: