keine Einigung über die Höhe und Modalitäten der Ausgleichsleistung zu Stande, erlässt der Gemeinderat nach Rechtskraft der mehrwertauslösenden Planung eine Verfügung. […] -3- B. 1. Am 22. Dezember 2023 reichte A._____ beim Verwaltungsgericht ein Normenkontrollbegehren ein und stellte die Anträge: 1. Das Reglement der Gemeinde Q._____ über den Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabereglement, MwAR) vom tt.mm.jjjj sei wie folgt anzupassen: