2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 7'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 399.00, gesamthaft Fr. 7'399.00, sind von der Gesuchstellerin zu bezahlen. - 33 - 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Gesuchstellerin (Vertreter) den Gesuchsgegner (Regierungsrat) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten