droht oder herrscht, welcher selbstverständlich mit einer Anpassung oder Aufhebung der Höchstzahlen zu begegnen wäre. Abgesehen davon weist der Regierungsrat in seiner Gesuchsantwort (S. 22) zu Recht darauf hin, dass Fachärztinnen und -ärzte Ophthalmologie und Radiologie trotz Zulassungsstopp weiterhin nicht OKP-pflichtige Leistungen erbringen könnten, zu denen gemäss den eigenen Angaben der Gesuchstellerin viele der teureren Behandlungen auf dem Gebiet der Augenheilkunde gehören. Insofern wäre also deren Wirtschafts- und Niederlassungsfreiheit wie auch die freie Arztwahl von Patientinnen und Patienten nicht eingeschränkt.