8.2.4.3. Ein allfälliger (bislang nicht eingetretener) Zulassungsstopp aufgrund der in Anhang 1 festgelegten Höchstzahlen ist den davon betroffenen Fachärztinnen und -ärzten Ophthalmologie und Radiologie sowie ihren Patientinnen und Patienten im höherrangigen Interesse einer Senkung der Gesundheitskosten und damit vor allem auch der Prämienlast für die OKP-Versicherten schliesslich zumutbar, solange eine hinreichende und qualitativ einwandfreie medizinische Versorgung in diesen Fachgebieten (unter Berücksichtigung der interkantonalen und interregionalen Patientenströme) weiterhin gewährleistet bleibt, mithin keine chronische ärztliche Unterversorgung