Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Sobald die vom Regierungsrat festgelegten Höchstzahlen Grund- und Freiheitsrechte tangieren, bewirken sie eine Angebotssteuerung, welche (nach dem Konzept des massgeblichen Bundesgesetzgebers) die Kosten im Gesundheitswesen zu senken vermag und sich somit für das damit angestrebte Ziel eignet.