8.2. 8.2.1. Gemäss BGE 130 I 26, Erw. 5.1, handelt es sich bei der Nichtzulassung zur Kassenpraxis bzw. beim Zulassungsstopp zur Tätigkeit zulasten der OKP um einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV), welcher aber nach Erw. 4.5 desselben Entscheids in diesem der privatwirtschaftlichen Tätigkeit weitgehend entzogenen System im Wesentlichen nur die Bedeutung zukommt, sicherzustellen, dass eine allfällige Zugangsregelung nur nach sachlich haltbaren, den Grundsätzen des Wettbewerbs unter Konkurrenten sachgerecht Rechnung tragenden Kriterien erfolgt.