Allerdings seien rein kantonale Höchstzahlen nicht geeignet, zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beizutragen. Es gebe keine wissenschaftliche Evidenz, dass eine geringere Zahl von Ärztinnen und Ärzten in den ausgewählten Fachgebieten zu tieferen Krankenkassenprämien führten. 8.1.3. Unverhältnismässig seien die angefochtenen Höchstzahlen zunächst deshalb, weil sie sich nicht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen eigneten, vor allem dann nicht, wenn das Vorgehen nicht mit den umliegenden - 27 -