8.1.2. Worin ein öffentliches Interesse an einer Beschränkung der Anzahl Fachärztinnen und -ärzte in den Fachgebieten Radiologie und Ophthalmologie bestehen könnte, sei nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Eine möglichst gute medizinische Versorgung und eine Auswahl an Ärzten lägen im Interesse von Patientinnen und Patienten. Gerade die Augenheilkunde trage nicht in einem spürbaren Ausmass zu den Gesundheitskosten bei, welche über die OKP finanziert würden. Viele der teureren Behandlungen, etwa Linsenimplantate der besonderen Art oder Augenlasern, würden nicht von der OKP übernommen. Dementsprechend begrenzt sei die kostendämpfende Wirkung von Zulassungsbeschränkungen in diesem Bereich.