Dieser wird vielmehr anhand des im Auftrag des EDI entwickelten Degressionsmodells zur Bestimmung der Versorgungsgrade je Region und medizinisches Fachgebiet simuliert (vgl. BAG-Bericht, S. 4, 6 f. und 6 f.). Um den objektiven Versorgungsbedarf beeinflussende Elemente zu kompensieren, welche das nationale Modell nicht ausreichend berücksichtigt, wird der Kanton Aargau die Möglichkeit haben, einen Gewichtungsfaktor anzuwenden (vgl. BAG-Bericht, S. 5), was aber in der Übergangsphase noch kein Thema ist. Auch diesbezüglich lassen sich dem Regierungsrat somit keine Versäumnisse bei der Tatsachenfeststellung oder Datenerhebung vorwerfen.