In diesem Stadium befinden sich der Kanton Aargau und die umliegenden Kantone derzeit noch nicht. Immerhin soll das DGS in verschiedenen interkantonalen Gremien, insbesondere im Rahmen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) vertreten sein, um sich mit anderen Kantonen auch im Themenbereich der Höchstzahlen auszutauschen. Der objektive Bedarf an fachärztlichen Leistungen ist keine empirische Grösse, mit welcher die Höchstzahlen-Festlegungsverordnung operiert. Dieser wird vielmehr anhand des im Auftrag des EDI entwickelten Degressionsmodells zur Bestimmung der Versorgungsgrade je Region und medizinisches Fachgebiet simuliert (vgl. BAG-Bericht, S. 4, 6 f. und 6 f.).