Mit einer Erhöhung der Vollzeitäquivalente um 15% für die spitalambulant tätige Ärzteschaft zur Bereinigung von covidbedingten Einbussen sowie um weitere 30% für den gesamten ambulanten Bereich hat der Regierungsrat zudem der nicht idealen Datenlage und einer möglichen Entwicklung in den Jahren 2020–2025 (jährliche Leistungssteigerung von 5% zufolge Bevölkerungszunahme) Rechnung getragen. Einen Gewichtungsfaktor sieht der Regierungsrat für die Festlegung der (provisorischen) Höchstzahlen in Anhang 1 HZV bislang nicht vor (vgl. dazu die Tabelle auf S. 16 der Gesuchsantwort).