190 BV auch bei fehlender Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (Verfassungsrecht) anwendbar sind. Entsprechend erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit von der Gesuchstellerin angerufenen Studie (Gesuchsbeilage 6) und deren vom Gesuchsgegner beantragte (amtliche) Übersetzung in die deutsche Sprache. Im Übrigen gibt es offenbar andere Studien, die belegen sollen, dass die Dichte der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte (vor allen von Spezialisten) einen signifikanten Einfluss auf die OKP-Gesundheitsausgaben hat (Gesuchsantwort, S. 18; Gesuchsantwort- - 23 -