rungsgemäss nicht bereit, auf notwendige medizinische Behandlungen zu verzichten. Es sei deshalb mit Ausweichbewegungen in ausserkantonale Praxen oder den Spitalnotfall zu rechnen. Angesichts dessen sei eine Begrenzung des ambulanten Leistungsangebots allenfalls sogar kontraproduktiv, indem dies zu mehr Spitalbehandlungen führe, die typischerweise kostenintensiver seien als Behandlungen in Arztpraxen. Könnten in komplexen Fällen keine Spezialisten beigezogen werden, führe dies evidenzbasiert zu einem schlechteren Behandlungsresultat und damit zu höheren Kosten, etwa wegen der Notwendigkeit von Folgebehandlungen.