aufgezeigt, dass sich weder eine Kostenerhöhung durch das Auslaufen des Ärztestopps noch eine Kostendämpfung durch die Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen empirisch nachweisen liessen (Gesuchsbeilage 6: Fuino/Trein/Wagner [2022], How does regulating doctor's admissions affect health expenditures? Evidence from Switzerland. BMC Health Serv Res 22, 495). Insbesondere könnten die angefochtenen Höchstzahlen das Ziel der Kostenkontrolle nicht erreichen, weil sie nicht in Abstimmung mit anderen Kantonen festgelegt worden seien. Ob medizinische Leistungen in Anspruch genommen würden, hänge nicht von der Verfügbarkeit im Heimatkanton ab. Patientinnen und Patienten seien erfah-