Willkürlich sei die Begrenzung des Leistungsangebots anhand von Höchstzahlen aber auch deshalb, weil eine solche Angebotssteuerung die Nachfrage nach medizinischen Leistungen nicht senke und insofern kein taugliches Mittel zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen darstelle. Lausanner Forscher hätten anhand von Krankenkassendaten der Jahre 2007–2018 - 22 -