Bei der Kostendämpfung im Gesundheitswesen handelt es sich schliesslich angesichts der stetig steigenden Prämienlast im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, die viele Versicherte an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit bringt, um ein rechts- und sozialpolitisch sehr gewichtiges Anliegen. Ob sich die Kosten im Gesundheitswesen tatsächlich über eine Steuerung des Leistungsangebots regulieren lassen, ist eine andere Frage, die an dieser Stelle nicht diskutiert zu werden braucht, zumal der Bundesgesetzgeber mit Art. 55a KVG den Kantonen diese Steuerung vorgibt.