KVG per 1. Juli 2025, ein Instrument zu haben, um (zwecks Kostendämpfung im Gesundheitswesen) den Bestand an Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der OKP zu regulieren und zu begrenzen, und die Erwartungshaltung des Bundesgesetzgebers ging auch klar in diese Richtung. Dies erklärt sich daraus, dass aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit eine Lücke in der Zulassungsbeschränkung (auf Bundesebene), wie sie zwischen Januar 2012 und Juli 2013 bestand, verhindert werden sollte, hat doch diese Zulassungsbeschränkungslücke angeblich zu einer erheblichen Zunahme der Zahl der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte und der Kosten zulasten der OKP geführt (vgl. BAG-