- 18 - Was die sachliche Dringlichkeit anbelangt, dürfte zwar die Argumentation des Regierungsrats nicht zutreffen, es habe ein Einfrieren ("Freezing") des Bestandes an im ambulanten Bereich zulasten der OKP tätigten Fachärztinnen und -ärzten per 1. Juli 2023 als jeweilige Höchstzahl im betreffenden Fachgebiet gedroht, mit nachteiligen Implikationen auf dringend benötigte Neuzulassungen vor allem in der Grundversorgung. Dergleichen ergibt sich (direkt) weder aus den Übergangsbestimmungen zur KVG-Revision vom 19. Juni 2020 (AS 2021 413) noch aus der Ermächtigungsnorm an die Kantone zum Erlass von Übergangsrecht in Art.