dem OBSAN BERICHT 05/22 "Regionale Versorgungsgrade pro Fachgebiet als Grundlage für die Höchstzahlen in der ambulanten ärztlichen Versorgung" vom 14. November 2022 ab (Gesuchsantwort, S. 13 f.), was den Leistungsanbietern der medizinischen Fachgebiete Ophthalmologie und Radiologie, für die in Anhang 1 HZV Höchstzahlen festgelegt wurden, insofern zum Vorteil gereicht, als die Höchstzahlen dadurch deutlich höher ausfielen, als wenn rein auf die (Ende Februar / Anfang März 2023 oder zu einem früheren Zeitpunkt erhobenen) Vollzeitäquivalente der in jenen medizinischen Fachgebieten im ambulanten Bereich tätigen Spital- und Pra-