KVG per 1. Juli 2025) keine Neuzulassungen mehr möglich gewesen wären. Dies wiederum hätte zu einer Unterversorgung in bestimmten Fachgebieten oder zu einer Gefährdung der dringend benötigten und zahlenmässig weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegenden Grundversorgung führen können. Der Kanton habe deshalb unter Druck gestanden, ein "Freezing" zu verhindern, welches gerade für die Leistungserbringer deutlich gefährlicher und schädlicher gewesen wäre als die provisorisch getroffene Regelung mit Höchstzahlen in zwei Fachgebieten, die in der Übergangszeit mutmasslich ohnehin nicht erreicht würden (vgl. Gesuchsantwort, S. 8, 10, 11 und 12).