Zwei Jahre reichten dafür in der Regel nicht aus (Gesuchsantwort, S. 12). Die sachliche Dringlichkeit ergibt sich für den Regierungsrat primär daraus, dass ohne Festlegung einer Höchstzahl in mindestens einem spezialärztlichen Fachbereich der Bestand an spital- oder praxisambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten im Kanton Aargau per 1. Juli 2023 als jeweilige Höchstzahl im betreffenden Fachgebiet (auch Ophthalmologie) eingefroren ("Freezing") worden wäre, worauf in der Übergangszeit (bis zur definitiven Umsetzung von Art. 55a KVG per 1. Juli 2025) keine Neuzulassungen mehr möglich gewesen wären.