Erst danach habe man mit den Rechtsetzungsarbeiten in den Kantonen beginnen können. Auch die wichtige Verordnung des EDI über die Festlegung der regionalen Versorgungsgrade je medizinisches Fachgebiet im ambulanten Bereich (SR 832.107.1) sei erst am 28. November 2022 beschlossen worden und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Gerade im Kanton Aargau seien Gesetzgebungsverfahren aufgrund des vorgeschriebenen Ablaufs mit den Phasen Normenkonzept, Anhörungsbericht, erster und zweiter Botschaft sowie Referendum sodann besonders aufwändig. Zwei Jahre reichten dafür in der Regel nicht aus (Gesuchsantwort, S. 12).