Die definitive Umsetzung von Art. 55a KVG soll im Kanton Aargau auf Gesetzesstufe (im GesG) erfolgen und ist gemäss den Angaben des Regierungsrats bereits im Gange (Gesuchsantwort, S. 8; vgl. dazu auch den Anhörungsbericht vom 27. November 2023 des DGS zur Änderung des Gesundheitsgesetzes vom 20. Januar 2009, wonach das GesG mit einem neuen § 27a zum Zulassungsverfahren und § 27b zum Teilaspekt der Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die im ambulanten Bereich Leistungen zulasten der OKP erbringen, ergänzt werden soll; bei § 27b E-GesG handelt es sich um eine - 16 -