ge und damit genügende Umsetzungsfrist für ein Gesetzgebungsverfahren eingeräumt habe. Unrichtig und durch nichts belegt sei die in der Amtsblattpublikation geäusserte Annahme des Regierungsrats, es drohe bei einer nicht rechtzeitigen Umsetzung (auf 1. Juli 2023) eine Einfrierung ("Freezing") des Bestandes aller spital- oder praxisambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte als jeweilige Höchstzahl und eine solche Begrenzung würde auch die in der Grundversorgung tätigen Ärzte treffen.