Diese Einschätzung decke sich mit einem Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (810 22 81) vom 18. Januar 2023, mit welchem die kantonale Einführungsverordnung zu Art. 55a KVG aufgehoben und erwogen worden sei, dass die Umsetzung von entsprechenden Zulassungsbeschränkungen zur Tätigkeit zulasten der OKP auf Gesetzesstufe zu erfolgen habe, weil grundlegende und wichtige Bestimmungen betroffen seien, für deren Umsetzung der Kanton einen weitreichenden Gestaltungsspielraum habe. Dieses Urteil sei in der Lehre auf Zustimmung gestossen. - 11 -