27 BV verbunden. Trotz wachsender Bevölkerung (im Kanton Aargau) das Ärzteangebot mittels Höchstzahlen zu begrenzen, stelle sodann eine politisch bedeutsame und umstrittene Entscheidung dar, für die es einer breiteren politischen Diskussion und einer erhöhten demokratischen Legitimation bedürfe. Insbesondere wäre auszuhandeln, nach welchen Kriterien in welchen Fachgebieten Höchstzahlen festzulegen seien und welchem Versorgungsgrad diese entsprechen würden. Diese Einschätzung decke sich mit einem Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (810 22 81) vom 18. Januar 2023, mit welchem die kantonale Einführungsverordnung zu Art.