, Erw. 4.3). Unter Zugrundelegung dieses Massstabs stellten die Höchstzahlen und die in der HZV enthaltenen Regeln zum Zulassungsverfahren wichtige Bestimmungen dar, die eigentlich in ein Gesetz im formellen Sinne gehörten, in welchem auch die Herleitung der Höchstzahlen definiert werde. Die Zahl der potenziell Betroffenen sei hoch und mit der Zulassungsbeschränkung sowie den Regeln betreffend Erhalt und Übertragbarkeit einer Zulassung sei ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV verbunden.