nungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieds kann selbstverständlich nicht verlangt werden. Im Urteil des Bundesgerichts 9C_422/2014 vom 23. Dezember 2014, Erw. 2.3, war es die Legitimation der beschwerdeführenden Ärzte, nicht etwa der medizinischen Einrichtung, die damit begründet wurde, dass sie ihre Weiterbildung noch nicht abgeschlossen hätten und daher von einer Zulassungsbeschränkung betroffen sein könnten.