es handelt sich bloss um Kann-Vorschriften. Von daher könnte die Gesuchstellerin trotz dieser Ausnahmebestimmungen mit einer Einschränkung bei der Einstellung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich konfrontiert werden. Eine persönliche Betroffenheit des die Gesuchstellerin vertretenden einzelzeich- -6-