2.2. Die Gesuchstellerin betreibt in Q._____ eine Augenklinik, in welcher unbestrittenermassen mehrere Ophthalmologen (Fachärzte Augenheilkunde) tätig und zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen sind. In diesem Fachgebiet sieht Anhang 1 HZV eine Höchstzahl von zuzulassenden Ärztinnen und Ärzten vor. Wird diese Zahl erreicht, kann die Gesuchstellerin ihr Leistungsangebot (im ambulanten Bereich) nicht durch die Anstellung neuer Ärztinnen und Ärzte, -5-