B. 1. Am 1. September 2023 reichte die A._____ AG, Zweigniederlassung Q._____, ein Normenkontrollbegehren ein, mit den Anträgen in der Sache: 1. Die Verordnung über Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (HZV) vom 31. Mai 2023 sei aufzuheben. 2. Die Höchstzahlen je medizinisches Fachgebiet gemäss Anhang 1 zu dieser Verordnung seien aufzuheben. 3. Eventualiter sei die Höchstzahl im Fachgebiet Ophthalmologie in Höhe von 98 Vollzeitäquivalenten gemäss Anhang 1 zu dieser Verordnung aufzuheben.