2. Der Regierungsrat wird angewiesen, innert 30 Tagen seit der Zustellung des vorliegenden Entscheids Ziffer 1 des Urteilsdispositivs im Amtsblatt des Kantons Aargau und in der AGS zu veröffentlichen und dem Verwaltungsgericht die Publikation zukommen zu lassen. 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. - 21 - 4. Der Kanton Aargau wird verpflichtet, den Gesuchstellern die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6'660.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Gesuchsteller (Vertreterin) den Regierungsrat Aarau, 28. September 2023