a PolG im vorliegenden Verfahren der abstrakten Normenkontrolle vom Verwaltungsgericht aufgehoben wird. Daran haben die Gesuchsteller, die schon vor einer allfälligen Gesetzesänderung mit ungewissem Zeitpunkt des Inkrafttretens von einer verfassungswidrigen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung betroffen sein könnten, ein ausgewiesenes Interesse.