7. 7.1. Einen weiteren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV), und zwar einen solchen schwerwiegender Art, bewirkt § 36b Abs. 2 lit. a PolG, wonach automatisch erfasste Fahrzeugkontrollschilder mit nicht näher eingegrenzten polizeilichen Personen- und Sachfahndungsregistern abgeglichen werden dürfen (BGE 146 I 11, Erw. 3.2 f.; 143 I 147, Erw. 3.3; SCHWEIZER/STRIEGEL, a.a.O., N. 122 zu Art. 13 BV). Erklärt wird die hohe Eingriffsintensität unter anderem durch den von den Gesuchstellern beschriebenen "chilling effect".