O., N. 132 zu Art. 13). Während die Geeignetheit der Einschränkung der Benachrichtigungspflicht über die präventiv verdeckte Fahndung an die davon betroffene Person für die Gewährleistung der Sicherheit der verdeckt operierenden Fahnder und die Effizienz der Verbrechensbekämpfung kaum umstritten sein dürfte, ist die Erforderlichkeit der Massnahme schon kritischer zu würdigen. Im Urteil 1C_39/2021 vom 29. November 2022, Erw.