Insbesondere erachtet namentlich die Task Force das Maskentragen an Schulen (im Verbund mit anderen Massnahmen) als wirksames Mittel gegen die weitere Verbreitung der Covid-19-Epidemie. Hinzu kommt, dass den Behörden, im vorliegenden Fall dem Regierungsrat, bei der Anordnung von Massnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht. Demzufolge ergibt sich, dass das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abzuweisen ist.